Änderungen bei BEG-Förderung seit 29.07.2026 in Kraft:

  • Zuschüsse für Dämmmaßnahmen an Gebäuden
  • 15 Prozent Zuschuss für Dämmmaßnahmen
  • Zusätzliche Vorteile durch den individuellen Sanierungsfahrplan
  • Neuer Bonus für energetisch schlechte Gebäude ab 2027
  • Alternative Förderwege nutzen

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Das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, erste Änderungen traten am 29.7.2026 in Kraft.

Zuschüsse für Dämmmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt ein wichtiger Baustein für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Seit dem 21. Juli 2026 gelten aktualisierte Förderbedingungen, die Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle weiterhin unterstützen.

15 Prozent Zuschuss für Dämmmaßnahmen

Über die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Hauseigentümer weiterhin einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten für Dämmarbeiten an Dach, Fassade, Kellerdecke oder oberster Geschossdecke beim BAFA beantragen. Voraussetzung bleibt, dass der Förderantrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wird.

Zusätzliche Vorteile durch den individuellen Sanierungsfahrplan

Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, kann von verbesserten Förderkonditionen profitieren. Bei Einfamilienhäusern erhöht sich die Förderobergrenze von 30.000 auf 60.000 Euro. Für Investitionen oberhalb von 30.000 Euro wird zudem ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf den darüber hinausgehenden Kostenanteil gewährt.

Neuer Bonus für energetisch schlechte Gebäude ab 2027

Ab 2027 soll ein weiterer Anreiz geschaffen werden: Für die Dämmung sogenannter „Worst Performing Buildings“ (WPB) ist ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent vorgesehen. Damit sollen insbesondere Gebäude mit hohem Energieverbrauch und großem Einsparpotenzial gezielt gefördert werden. Der Bonus kann für bis zu drei Förderanträge pro Gebäude genutzt werden.

Alternative Förderwege nutzen

Neben der BEG-Förderung können selbstnutzende Eigentümer Dämmmaßnahmen auch steuerlich geltend machen. Nach § 35c EStG lassen sich 20 Prozent der Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro pro Objekt – über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen. Für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus stehen weiterhin die Förderprogramme der KfW mit zinsvergünstigten Krediten und Tilgungszuschüssen zur Verfügung.