Alternativ zur Zuschussförderung in Form der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht Eigentümern, die ihre Immobilie selbst nutzen eine Entlastung bei der Einkommenssteuer über den sog. Klimabonus zu.

Dieser Zuschuss muss nicht im Voraus beantragt werden, sondern wird nach Ausführung der Arbeiten – zusammen mit der entsprechenden Bescheinigung des Fachhandwerkers – mit Einreichen der Einkommensteuererklärung beantragt.

Gefördert wird jegliche Art der von Wärmedämm-Maßnahmen: – Wärmedämmverbundsystem, Dämmung der obersten Geschossdecke und auch Keller- bzw. Sockeldämmung.

Bis zu einer Obergrenze von 100.000,–€ je Wohneinheit können 20% der Sanierungsmaßnahmen – also max. 20.000,–€ je Wohneinheit auf 3 Jahre verteilt direkt von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Es erfolgt allerdings nur eine Reduzierung der Einkommenssteuer – evtl. „Minusbeträge“ werden nicht ausbezahlt.

Der Bonus kann für jede Maßnahme neu beantragt werden. Achtung: Förderobergrenze von 100.000,- € / WE / Jahr beachten!