Richtig heizen und lüften – wie sich mit wenig Aufwand viel sparen lässt
Richtig heizen und lüften - wie sich mit wenig Aufwand viel sparen lässt
Richtig heizen und lüften - wie sich mit wenig Aufwand viel sparen lässt
Am 17.10.25 wurde unserem neuen Stuckateurmeister und Juniorchef Niklas Maier zusammen mit fast 700 Meisterinnen und Meistern der Handwerkskammer Stuttgart im Rahmen einer feierlichen Lossprechung der ersehnte Meisterbrief überreicht. Wir gratulieren Niklas zu dieser tollen Leistung und heißen unseren Jungmeister voller Stolz in unserem Team willkommen.
Das denkmalgeschützte und geschichtsträchtige ehemalige Siechenhaus in Nürtingen wurde im Rahmen der Sanierungsarbeiten bis auf die auf die Grundmauern abgekratzt, damit ein modernes Wärmedämmverbundsystem angebracht werden konnte.
Wir feiern 75 Jahre Firmenbestehen
Mit diesem Qualitätszertifikat zeigen wir auch im Jahr 2025 unser Engagement als qualifizierter, meistergeführter Handwerksbetrieb, unsere kontinuierliche Weiterbildung sowie unseren Einsatz für höchste Standards in der Bauwirtschaft.
Alternativ zur Zuschussförderung in Form der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht Eigentümern, die ihre Immobilie selbst nutzen eine Entlastung bei der Einkommenssteuer über den sog. Klimabonus zu.
In der Reutlinger Innenstadt ist eine richtige „Hingucker-Fassade“ entstanden.
Ehrungen für langjährige Mitarbeiter
Der Bundesfinanzhof hat in einem jüngeren Urteil die Geltendmachung von Handwerkerkosten weiter vereinfacht. Wer als Mieter oder Eigentümer Wohnraum privat nutzt, kann Handwerkerleistungen von der Einkommenssteuer abziehen. Der Betrag ist auf 20 % von maximal 6.000,- € jährlich, also 1.200,- € gedeckelt. Berücksichtigt wird dabei lediglich der Lohnanteil der HAndwerkerrechnung - Materialkosten bleiben außen vor. Interessant an dem Urteil ist, dass der Bundesfinanzhof die Abzugsmöglichkeit auch einem Mieter zukommen lässt, der vom Grundsatz her nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Für den Steuerabzug reicht es nach Meinung der Richter am Bundesfinanzhof aus, wenn der Steuerzahler in der betreffenden Immobilie einen Haushalt führt und er durch die HAndwerkerarbeiten einen Vorteil erzielt.
Warum Wärmepumpen und Fassadendämmung zusammengehören
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