Ehrungen für langjährige Mitarbeiter
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Ehrungen für langjährige Mitarbeiter
Der Bundesfinanzhof hat in einem jüngeren Urteil die Geltendmachung von Handwerkerkosten weiter vereinfacht. Wer als Mieter oder Eigentümer Wohnraum privat nutzt, kann Handwerkerleistungen von der Einkommenssteuer abziehen. Der Betrag ist auf 20 % von maximal 6.000,- € jährlich, also 1.200,- € gedeckelt. Berücksichtigt wird dabei lediglich der Lohnanteil der HAndwerkerrechnung - Materialkosten bleiben außen vor. Interessant an dem Urteil ist, dass der Bundesfinanzhof die Abzugsmöglichkeit auch einem Mieter zukommen lässt, der vom Grundsatz her nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Für den Steuerabzug reicht es nach Meinung der Richter am Bundesfinanzhof aus, wenn der Steuerzahler in der betreffenden Immobilie einen Haushalt führt und er durch die HAndwerkerarbeiten einen Vorteil erzielt.
Warum Wärmepumpen und Fassadendämmung zusammengehören
Beitrag des im Ausbildungsmagazin #machen der HWK Reutlingen am 31.03.2023
Die Handwerkskammer Reutlingen hat uns wieder als anerkannten Ausbildungsbetrieb zertifiziert.
Endlich konnten wir wieder unsere Jahresabschlussfeier mit Kollegen und Geschäftsleitung veranstalten.
Die Gewebearmierung ist nun angebracht. Sobald die Temperaturen es zulassen, beginnen wir mit dem Oberputz.
Inzwischen sind wir dabei, das Wärmedämmverbundsystem aus Mineralwolle anzubringen.
Nach 2 Jahren Corona-Pause wurde am 26.10. endlich wieder ein Azubi-Tag an der Gewerblichen Schule in Metzingen veranstaltet.
Das Mehrfamilienhaus in Massivholz-Bauweise in der Nürtinger Straße 95/1 in Metzingen
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